Schule in Selbstverwaltung

Einer der Grundsätze in der Waldorfschule ist die Selbstverwaltung. In der Praxis bedeutet dies zunächst einmal, dass statt eines Rektors - wie an anderen Schulen - das Lehrerkollegium die Schule in allen pädagogischen und organisatorischen Fragen gemeinsam gestaltet. Statt staatlicher Behörden übernehmen Lehrer und Lehrerinnen sowie Eltern die Verwaltung, den Betrieb und die Organisation der Schule.


Gemeinsam selbst verwalten

Verschiedene pädagogische und organisatorische Gremien prägen und gestalten unsere Schule. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Schulleitungskonferenz (SLK) ein, die sich aus Vertretern des Lehrerkollegiums, des Vorstands und der Geschäftsführung zusammensetzt.

Sie hat die Aufgabe, das Kerngeschäft der Schule, also die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler nach dem Leitbild der Schule sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Gegenüber der Schulgemeinschaft und der Öffentlichkeit fungiert die SLK zudem als Hauptansprechpartnerin und Repräsentantin der Schule.

Daneben ist der Vorstand des Schulvereins ein wichtiges entscheidungsberechtigtes Gremium. Er bestellt die Geschäftsführung und ist für die Finanzen zuständig.
Die Mitarbeiterdelegation (MAD) ist für pädagogische und personelle Fragen zuständig.


Eltern übernehmen Verantwortung

Auch die Eltern haben die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung: Je zwei Elternvertreter*innen pro Klasse bilden zusammen mit zwei Lehrervertreter*innen den Eltern-Lehrer-Rat (ELR), ein beratendes Organ bei klassenübergreifenden bzw. schulinternen Themen.

Und auch in diesen themenbezogenen Arbeitskreisen arbeiten Eltern und Lehrer*innen zusammen:

-Basarkreis
-Baukreis
-Schulbücherei
-Ermäßigungskreis
-Finanzkreis
-Küche
-Öffentlichkeitsarbeitskreis
-Schlichtungskreis