Leitfaden Schlichtungskreis

Ein Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer der Freien Waldorfschule Oberursel

Was tue ich, wenn…
• mein Kind oder ich ein Problem mit einem Lehrer, einer Lehrerin oder einer anderen am Schulleben beteiligten Person hat/habe?
• ich unzufrieden bin mit einer Situation im Schulleben?
• beim gemeinsamen Engagement für die Schule sich ein Konflikt mit anderen Eltern entwickelt?

In der Schule sind Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Partner bei der Erfüllung ihres Erziehungs- bzw. Lehrauftrages. Mit Blick auf eine möglichst gesunde Entwicklung der Kinder ist hierbei eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit notwendig.
Missverständnisse und ungelöste Konflikte können für alle Beteiligten zu einer großen Belastung werden und die Verständigung über gemeinsame Ziele blockieren.

Dieser Leitfaden möchte aufzeigen, mit welchen Menschen Probleme, Kritik und Ärger besprochen werden können, mit dem Ziel, konstruktive Lösungen zu finden.


Wichtig erscheint uns, darauf hinzuwirken, dass Probleme und auch Kritik in einer Art und Weise besprochen werden, die auf persönliche Angriffe, Vorwürfe und Verletzung des Gesprächspartners bewusst verzichtet.

Oberste Leitlinie sollte es grundsätzlich sein, in Offenheit und Vertrauen den direkten Weg zu gehen und das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen. Wenn dies nicht möglich scheint oder zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat, gibt es weitere Möglichkeiten, die in diesem Leitfaden aufgezeigt werden sollen.


Zunächst einige Hinweise dazu, wer bei verschiedenen Arten von Konflikten als Erstes angesprochen werden sollte:

Konflike zwischen Eltern und ihren Kindern

Konflikte zwischen Eltern und ihren Kindern sind in erster Linie ein privates Erziehungsproblem und nicht Sache der Schule.
Lehrerinnen und Lehrer, denen Sie als Eltern besonders vertrauen, stehen sicherlich gerne zur Beratung bereit.

Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern

Eltern und Lehrerinnen und Lehrer tragen Verantwortung, Konflikte von Schülerinnen und Schülern untereinander wahrzunehmen und sich gegenseitig über Beobachtungen zu informieren.
Bei der Schlichtung kommt dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder dem Klassenbetreuer/der Klassenbetreuerin eine wichtige Rolle zu.
Auch die Sprechstunde Gewaltprävention (Freitag, 10:00 Uhr bis 10.45 Uhr ) bietet z.B. bei Mobbing Unterstützung an.
Es wird außerdem angestrebt, Schülerinnen und Schüler als Mediatoren für die Schlichtung ihrer eigenen Konflikte auszubilden.

Konflikte zwischen Eltern

Private Konflikte zwischen Eltern gehören nicht in die Schule. Ist der schulische Bereich der Kinder betroffen, sollte umgehend die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder die Klassenbetreuerin/der Klassenbetreuer angesprochen werden.

Handelt es sich um Probleme, die bei der Erfüllung von Aufgaben im Schulleben entstanden sind, wie z.B. in einem Gremium, einem Arbeitskreis oder einer Delegation, dann sollten zunächst die Verantwortlichen des entsprechenden Kreises angesprochen werden.

Konflikte zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern

Für Rückmeldungen, Fragen und Kritik ist zuerst der betroffene Lehrer bzw. die betroffene Lehrerin selbst Ansprechpartner.

Zur Lösung eines Konfliktes mit Fachlehrern oder -lehrerinnen kann auch der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin bzw. der Klassenbetreuer oder die Klassenbetreuerin hinzugezogen werden.
Führen diese Gespräche zu keiner Lösung, kann der Schlichtungskreis hinzugezogen werden.

Konflikte zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrerinnen bzw. Lehrern

Der Umgang mit Konflikten mit ihren Schülerinnen und Schülern gehört zum pädagogischen Auftrag der Lehrerinnen und Lehrer.
Wo ein Konflikt fortdauert, sollten insbesondere bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen die Eltern einbezogen werden.
Wo ein Konflikt zwischen einem Fachlehrer oder einer Fachlehrerin und einem Schüler oder einer Schülerin nicht gelöst werden kann, kommt auch dem Klassenlehrer oder –betreuer bzw. der Klassenlehrerin oder -betreuerin eine wichtige Rolle zu.
Wo diese direkten Wege keine Lösung ergeben haben und der Wunsch nach externer Moderation besteht, kann der Schlichtungskreis angesprochen werden.

Elternabende

Elternabende sind erfahrungsgemäß kein ideales Forum zur Schlichtung von Konflikten. Falls Konflikte auf Elternabenden angesprochen werden, kann die Klassenlehrerin oder -betreuerin bzw. der Klassenlehrer oder –betreuer daher vorschlagen, ein klärendes Gespräch hierzu mit den betroffenen Personen außerhalb des Elternabends fortzusetzen. Hierbei sollte er oder sie gemeinsam mit den betroffenen Eltern entscheiden, ob und ab wann sie den Schlichtungskreis in den Klärungsprozess einbeziehen möchten. Grundsätzlich sollten alle Personen, die an Elternabenden teilnehmen, die Diskussionen dort so gestalten, dass die Würde aller (auch evtl. abwesender) Personen gewahrt bleibt.

Auftrag und Funktionsweise des Schlichtungskreises

Bei Konflikten, die aus dem Schulleben entstehen und die auf den oben beschriebenen direkten Wegen nicht lösbar erscheinen bzw. nicht gelöst werden konnten, kann sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft an den Schlichtungskreis wenden.
Dieser besteht aus vier Personen, die auf vier Jahre bestimmt werden, jeweils zwei von ihnen (ein Elternteil, eine Lehrerin bzw. ein Lehrer) durch den Eltern-Lehrer-Rat und zwei (entsprechend) durch das Kollegium.
Die Namen der Mitglieder des Schlichtungskreises, ihre Kontakt-Telefonnummern und eine Emailadresse für die Kontaktaufnahme, werden im Infoblatt veröffentlicht und sind über das Schulsekretariat zu erfahren.
Er kann zur Moderation von Konfliktrunden mit dem Ziel der Schlichtung angerufen werden und wird sich um eine solche bemühen.
Er hört beide Seiten und moderiert im Anschluss ggf. ein Treffen zwischen ihnen, um zu einer Konfliktlösung zu gelangen, der beide Seiten zustimmen.
Die in diesem Treffen erreichte Lösung wird am Ende des Schlichtungstreffens als Vereinbarung schriftlich festgehalten und von beiden Seiten und den beteiligten Mitgliedern des Schlichtungskreises unterzeichnet.

Der Schlichtungskreis gibt Informationen aus Gesprächen nur im Einvernehmen mit den betroffenen Personen weiter.

Er fällt jedoch keine juristisch verbindlichen Entscheidungen und ist nicht weisungsbefugt.
Wenn Konflikte Eigeninteressen eines Mitglieds des Schlichtungskreises betreffen, verweist dieses an die anderen Mitglieder des Kreises.
Der Schlichtungskreis kann nicht in Fällen tätig werden, die bereits von der Mitarbeiterdelegation bearbeitet werden.

Oberursel, 20. Dezember 2023

Ansprechpartner/innen des Schlichtungskreises:
Frau Daniela Fischer
Frau Csilla Rosenberg
schlichtungskreis@waldorfschule-oberursel.de