Schulgeld und Beiträge der Vereinsmitglieder

Unsere Schule wird durch den Trägerverein Freie Waldorfschule Oberursel e.V. betrieben. Da Schulen in freier Trägerschaft nur zum Teil durch Landesmittel bezuschusst werden, muss der Rest von den Eltern (Mitgliedern) aufgebracht werden.


Schulbeiträge

Ab dem 01.01.2024 sind die Schulbeiträge pro Monat wie folgt gestaffelt und festgelegt:


  • 1 Schulkind € 442,00 p.M.

  • 2 Schulkinder € 688,00 p.M.

  • ab 3 Schulkinder € 825,00 p.M.



Aufnahmegebühren

Pro Schulkind werden folgende Aufnahmegebühren erhoben:
50,00 € Bearbeitungsgebühr bei der Anmeldung
300,00 € bei erfolgter Aufnahme
Bankverbindung: IBAN DE60 5125 0000 0001 0417 11, BIC HELADEF1TSK

Mitgliederdarlehen

Die Erziehungsberechtigten gewähren der Freien Waldorfschule Oberursel e.V. ein zinsfreies Mitgliederdarlehen in einer Höhe von 3.000,00 € (dreitausend Euro) für die Dauer der Schulzeit ihres Kindes/ihrer Kinder. Die erste Rate in Höhe von 1.000,00 € wird mit der Aufnahme des Kindes fällig. Näheres regelt ein Darlehensvertrag.

Arbeitsstunden für Vereinsmitglieder

1. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten, pro Elternpaar 20 Arbeitsstunden. Die Stunden sind zwischen den Erziehungsberechtigten übertragbar.

2. Sollten alle oder einzelne Arbeitsstunden nicht erbracht werden, werden 20,00 € pro Arbeitsstunde erhoben.

3. Wurden von dem Mitglied in einem Jahr keine Arbeitsstunden geleistet, so ist zum Ablauf des Jahres entsprechend ein Betrag von 200,00 € zu zahlen.

4. Anrechenbare Bereiche sind: Eltern-Lehrer-Arbeitskreise wie Küche, Bibliothek, Baukreis, Öffentlichkeitsarbeitskreis, Finanzkreis, Ermäßigungskreis, Vorstand. Nicht anrechenbar sind Arbeiten im Rahmen des Sternenfests und in den Klassen. Die Geschäftsführung entscheidet im Zweifelsfall über die Anrechenbarkeit von Arbeiten.


5. Fördernde Mitglieder sind von der Zahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden befreit.

6. Abrechnungsjahr ist das Schuljahr. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich.

7. Bei Mitgliedschaften, die nach Beginn des Schuljahres entstehen, sind die Arbeitsstunden anteilig mit einer Stunde pro Monat zu leisten bzw. zu zahlen.

8. Können aus familiären oder gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsstunden geleistet werden und ist gleichzeitig aus finanziellen Gründen keine sonstige Ersatzleistung möglich, so muss ein Ermäßigungsantrag gestellt werden. Grundsätzliche Fragen zu den Arbeitsstunden für Vereinsmitglieder klärt der Vorstand.