Hausordnung

„Die Handlung aus Freiheit schließt die sittlichen Gesetze nicht etwa aus, sondern ein; sie erweist sich nur als höherstehend gegenüber derjenigen, die nur von diesen Gesetzen diktiert ist.“

(Rudolf Steiner, Philosophie der Freiheit, 9. Kapitel)

Hausordnung der Freien Waldorfschule Oberursel e. V. in der Fassung vom 19. November 2019

Präambel

Ziel dieser Hausordnung ist es, ein gutes Zusammenleben aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu fördern. Sie soll, außer zur Sicherheit, auch dazu beitragen, dass alle sich in der Schule wohlfühlen und gemeinsam erfolgreich arbeiten und lernen können. Gegenseitige Rücksichtnahme, Anerkennung, Respekt (auch im sprachlichen Ausdruck) und Achtung sind dafür unverzichtbare Voraussetzungen. Darüber hinaus trägt jeder Einzelne Verantwortung für den pfleglichen Umgang mit dem schulgemeinschaftlichen Eigentum (dies umfasst Schulgelände, -gebäude, alle Gegenstände der Einrichtung sowie Lehr- und Lernmaterialien). Unser aller Verhalten, das von Kollegium, Eltern- und Schülerschaft, prägt das Bild unserer Schule nach innen und außen. Wenn wir uns täglich bemühen, die Regeln unseres Zusammenseins mit Leben zu erfüllen, wird unsere Schule der schöne und gastfreundliche Ort sein, den wir uns wünschen.

Verhaltensregeln an unserer Schule

  1. Alle Schülerinnen und Schüler (SuS) sollten von sich sagen können: Ich will Schwächere schützen und dazu beitragen, Auseinandersetzungen friedlich zu schlichten oder ganz zu vermeiden. Aus Rücksicht auf meine Mitschüler/innen werde ich bemüht sein, mich der Hausordnung gemäß zu verhalten.
  2. Lehrerinnen und Lehrer (LuL), Angestellte der Verwaltung sowie die Hausmeisterei gehen mit gutem Beispiel voran und haben im Übrigen in den Gebäuden und auf dem Schulgelände das Hausrecht.
  3. Die Schule wird um 7.35 Uhr für die SuS geöffnet. Während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Freistunden haben sich alle SuS auf dem Schulgelände aufzuhalten. Alle Ausnahmen hiervon (insbesondere von der Aufenthaltspflicht auf dem Gelände für SuS der Klassen 9-13, s. a. Regelungen bzgl. der Aufsicht) bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Eltern. Verlassen SuS eigenmächtig das Gelände, entfallen in jedem Fall die Aufsichtspflicht der Schule sowie der Versicherungsschutz durch den Schulträger. Jacken und Mäntel gehören an die Garderobe. Für Wertgegenstände (Fahrräder, Geld, Musikinstrumente, Smartphones u. ä.) übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
  4. Lehrer und Schüler achten gemeinsam auf pünktlichen Unterrichtsbeginn sowie rechtzeitiges Ende der Stunden. Die Unterrichtszeit dient der Lehr- und Lernmöglichkeit. Daher hat niemand das Recht, durch sein Verhalten den Unterricht zu stören. Den entsprechenden Anweisungen der LuL ist umgehend Folge zu leisten.
  5. Während des Unterrichts, insbesondere in den Fachräumen (Werkstatt, PC-Raum) ist das Essen und Trinken nicht gestattet. Ausgabe und Verzehr von warmen Mahlzeiten ist ausschließlich in der Küche bzw. im Foyer davor oder draußen auf dem Schulhof gestattet. In begründeten Fällen können Ausnahmen hiervon gestattet werden.
  6. Während der Unterrichtszeit haben sich SuS im Krankheitsfall bei den unterrichtenden Lehrkräften abzumelden, die dies im Klassen- bzw. Kursbuch entsprechend vermerken (s.a. Regeln für die Oberstufe). Bei Unfällen oder Verletzungen muss i.d.R. das Sekretariat verständigt werden; dort steht Erste Hilfe zur Verfügung und es kann gegebenenfalls ein Arzt gerufen werden. Alle Angestellten der Schule haben i.d.R. eine Ersthelferausbildung und sind im Notfall Ansprechpartner.
  7. Die Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten (MP3-Playern, iPods etc.) ist auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude untersagt, ebenso das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art (Laserpointer, Feuerwerkskörper u. ä.). Für die Klassen 12 und 13 gilt bzgl. der Mobiltelefonnutzung folgende Ausnahmeregelung: In den Pausen können die Lernenden ihre Mobiltelefone innerhalb des gerade genutzten Unterrichtsraumes verantwortungsbewusst verwenden. LuL können die Verwendung von Mobiltelefonen zu schulischen Zwecken erlauben.
  8. Für Fahrräder und Roller etc. gibt es Abstellplätze, das Fahren damit oder mit Rollschuhen aller Art ist ebenso wie das Mitführen von Tieren auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Ausnahmen sind bei der Schulleitung zu beantragen.
  9. Pausen sind grundsätzlich auf dem Schulhof zu verbringen. Ausnahmen hiervon (z. B. bei schlechtem Wetter) regeln die gerade unterrichtenden Lehrkräfte in Absprache mit der Pausenaufsicht. Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen (Schneebällen etc.) sowie das Fußballspielen sind aus Sicherheitsgründen verboten. Um Unfälle zu vermeiden, darf in den Schulgebäuden nicht gerannt, gestoßen oder gedrängelt werden, vor allem darf auch nichts aus den Fenstern geworfen werden.
  10. Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze (früher „hitzefrei“): Bei großer Hitze, gemessen vormittags um 10 Uhr im Schulhaus, behält sich die Schulleitung vor, anstelle des Regelunterrichts ausnahmsweise Unterricht an anderen Lernorten, Verzicht auf Hausaufgaben und/oder Beendigung des Unterrichts spätestens zur Mittagspause anzuordnen.
  11. Im Alarmfall müssen alle unverzüglich auf den vorgegebenen Wegen ins Freie gehen und sich an den im Alarmplan vorgesehenen Sammelplätzen in Sicherheit bringen.
  12. Schüler und Lehrer halten Schule und Schulgelände sauber; in den Klassenräumen werden Putzpläne angebracht, auf deren Einhaltung alle gemeinsam achten. Abfälle werden in die entsprechenden Behälter geworfen. Kaugummi gehört grundsätzlich nicht in die Schule (auch nicht in den Pausen). Toiletten und Flure sind keine Aufenthaltsbereiche, darüber hinaus achten alle insbesondere auch hier auf Sauberkeit (d. h. keine Wasserschlachten, auch nicht am Trinkwasserhahn auf dem Hof).
  13. Der Gebrauch bzw. Missbrauch von Alkohol, Tabak und anderen Drogen ist in hohem Maße gesundheitsschädlich und deshalb im gesamten Schulbereich verboten.
  14. Diese Hausordnung gilt sinngemäß auch bei sämtlichen Schulveranstaltungen außerhalb unseres Geländes (insbesondere, wenn wir im Sportunterricht an unserer Nachbarschule zu Gast sind, im Schwimmbad, bei Ausflügen, Monats- und Einschulungsfeiern, auf Klassenfahrten etc.).

Sanktionen

Wer gegen diese Hausordnung verstößt oder Regeln verletzt, wird für die Folgen seiner/ihrer Handlungen zur Rechenschaft gezogen. Bezahlung von Reparaturen, Säuberungsleistungen und/oder Ersatzbeschaffungen sind selbstverständlich. Darüber hinaus haben Verstöße zur Folge, dass im Einklang mit dem Hessischen Schulgesetz in angemessener Art und Weise der Missbilligung Ausdruck gegeben wird. Folgende Maßnahmen können beispielsweise ergriffen werden:

  • Gespräche mit Klassen- und/oder Fachlehrern, Mitgliedern der Schülervertretung (SV), gegebenenfalls gemeinsam mit Vertretern der Schulleitung; Mitteilung an die Eltern
  • zeitweise Wegnahme von störenden Gegenständen (Mobiltelefonen, Skateboards etc.)
  • Auferlegung einer fundierten schriftlichen Auseinandersetzung mit den Teilen dieser Hausordnung, gegen die verstoßen wurde, und/oder Heranziehung zu Arbeiten zum Wohle der Schulgemeinschaft, deren ordentliche Verrichtung von Lehrkräften bzw. vom Hausmeister zu bestätigen ist
  • Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts, vorübergehender Ausschluss von Klassenveranstaltungen
  • Vermerk in der Schülerakte; Androhung des Verweises bzw. Verweis von der Schule

Entscheidungen treffen im Einzelfall die aufsichtführenden Kollegen, der/die Klassenlehrer/in oder -begleiter/in bzw. die pädagogischen Konferenzen der Klassen 1-8 (Unter- und Mittelstufenkonferenz) bzw. 9-13 (Oberstufenkonferenz) in jeweiligem Einvernehmen miteinander.

Diese Hausordnung wird in regelmäßigen Abständen mit der Verwaltung, der SV, dem Eltern-Lehrer-Rat (ELR) sowie dem Kollegium besprochen.